1. Schiffsreglement
Die M/S Nemo unterliegt den Vorschriften, welche die englischen Behörden für die Seefahrt hier in Bezug auf das Schiff und die Sicherheit der Passagiere angeben.
2. Haftung und Versicherung
Ivans Lystfiskeri, die M/S Nemo, die Besatzung und die Passagiere sind laut Gesetzgebung Haftpflicht- und Kasko versichert. Das Schiff unterliegt dänischem Recht, hierunter den ‚See Gesetzen und Vorschriften‘ in Bezug auf die Beförderung von Passagieren und Reisegepäck. Der Kapitän ist laut den ‚See Gesetzen‘ der oberste Befehlshaber auf den Schiffsfahrten. Gerichtsstand ist das Dänische „See- und Handelsgericht", mit der Möglichkeit eines Einspruchs am „Obersten Gerichtshof" in Dänemark.
3. Gesetzlich vorgeschriebene Passagierliste
Alle Passagiere haben die Pflicht, sich auf der Passagierliste der M/S Nemo zu registrieren. Für den Fall, dass das Schiff in Seenot ist oder es vermisst wird, hat der Kapitän laut den gesetzlichen Vorschriften, vor dem Auslaufen aus dem Hafen, ein Verzeichnis, über sämtliche sich an Bord befindlichen Passagiere, erarbeitet. Zur Information der SAR-Einheiten (Dänischer Seerettungsdienst) sowie der Behörden, beinhalten die Passagierlisten folgende Informationen:
- Zweck des Bootsausflugs
- Geografischer Bereich, in dem das Schiff fahren wird
- Datum und Zeitpunkt für das Auslaufen sowie zu erwartende Ankunft im Hafen
- Namen und Funktion der Besatzungsmitglieder an Bord
- Name, Adresse und Handy- oder Telefonnummer der Passagiere
Ivans Lystfiskeri garantiert den Passagieren die vertrauliche Behandlung der Informationen, die aus den Passagierlisten hervorgehen sowie, dass diese nicht von Dritten verwendet werden.
4. Sicherheitsvorschriften
Laut den Anforderungen der Behörden an das ‚Sicherheits-Managementsystem‘ des Schiffes, wurde für die M/S Nemo folgende Alkohol- und Rauchpolitik festgelegt:
- Die Passagiere dürfen Genussmittel an Bord des Schiffes zu sich nehmen, solange es sich um gesetzlich erlaubte Genussmittel handelt und solange dies keinerlei Einfluss auf die Sicherheit an Bord hat oder dies die übrigen Passagiere oder das Personal stört.
- Werden Passagiere betrunken oder unter dem Einfluss von euphorisierenden Stoffen aufgefunden, muss der Kapitän die jeweilige Person an einen sicheren Aufenthaltsort verweisen, von wo aus keinerlei Möglichkeit, für die weitere Einnahme dieser Stoffe, besteht.
- Falls dies für die Sicherheit, Ruhe und Ordnung an Bord notwendig ist, muss der Kapitän die Fahrt abbrechen und das Schiff in den Hafen bringen.
- Das Rauchen ist an Bord des Schiffes im Innenbereich untersagt.